"Adsense-Pflicht für Blogger" Oder: "Verfassung, Geld und Journalismus"
Posted by Oliver Gassner • Monday, October 22. 2007
Nein, natürlich nicht. Aber Groklaw wirft eine interessante Diskussion auf:
Wann ist ein Blogger als 'Journalist' gesetzlich geschützt?
Ein Gesetzesentwurf für die USA sieht vor, dass der Journalist ein "Substantial income" aus seiner Tätigkeit erwirtschaften MUSS. - Was übrigens in D auch das Kriterium ist, um von DJV oder DJU als Journalist aufgenommen zu werden und aus gewerkschaftlicher Ecke einen Journalistenausweis zu bekommen. (Man möge mich korrigieren, aber PRler nehmen die auch auf, oder?)
Daraus würde folgen, dass nicht nur ein Blogger ohne Einnahmen aus dem Bloggen als Journalist "rechtlos" wären.
(Bei meiner ersten Abmahnung, die eine der frühsten der dt. Blogosphäre war und die ich damals nicht groß rumgebloggt habe, lief ich genau in das Problem: der text auf den sie sich bezog war nicht 'beauftragt' und der Abmahner (ein Mail-Spammer, über den ich gebloggt hatte) war kein 'Kunde' und man half mit zwar bei der DJU den Betrag zu drücken, aber Rechtsschutz hätte ich nicht bekommen.)
Von der DJU übrigens verlautete, dass man Blogger natürlich gern aufnehme und sie auch Rechtsberatung bekommen, nicht aber Rechtsschutz.
Der Groklaw-Artikel weist darauf hin, dass nicht wenige journalistische Leistungen unentgeltlich erbracht werden und historisch wurden (z.B. von den Gründervätern der USA).
Dass sich andererseits Gesetze und Gewerkschaften an 'objektive Kriterien' halten müssen, ist ebenfalls logisch. Ob allerdings die Überlegung "(verfassungsmäßig schützenswerter) Journalismus ist nur, wenn es bezahlt ist" greifen kann, das bezweifeln die Kommentatoren bei Groklaw.
Dann noch eine Überlegung, die ich gelegentlich in Gesprächen anstelle:
Was _genau_ ist der Unterschied zwischen einem Blogger, der seine Anzeigen-Akquise selbst macht (der also sozusagen sein eigener Verlag ist) und einem Journalisten, dessen Anzeigenakquise die gelebte Anzeigenabteilung macht (und der vom Chefredakteur oder von der Verlagsleitung eins auf die Nuss kriegt, wenn er sich an L*dl oder Al*i, dem M*diamarkt oder der lokalen 'Werbegemeinschaft' vergreift). Faktisch leben Print-, Online- und Blogjournalismus vom selben: WERBUNG. - Das sagte ich übrigens dem Journalisten, der kürzlich da war. Der nickte mit schmerzverzerrtem Gesicht und ließ es aus dem Artikel natürlich weg.
Warum nur 'verlagsgestützter' Journalismus den Schutz der Verfassung genießen sollte und warum Blogger, also "Journalisten im Besitz der Produktionsmittel" (um es mal quasi-marxistisch (Gruß an den Schockwellenreiter und an Mercedes Bunz (re: BUnz + Marx)) zu sagen), warum also Blogger vogelfrei und reine Privatmeinungsverbreiter sein sollten, ist relativ unklar.
Und: Ob gerade Gewerkschaften engagierte Bürgerjournalisten im juristischen Regen stehen lassen wollen, müssten sie sich eventuell auch überlegen.
Vielleicht fällt den Blogosphärenanwälten ja auch was dazu ein.
via Mailhinweis von PB
Wann ist ein Blogger als 'Journalist' gesetzlich geschützt?
Ein Gesetzesentwurf für die USA sieht vor, dass der Journalist ein "Substantial income" aus seiner Tätigkeit erwirtschaften MUSS. - Was übrigens in D auch das Kriterium ist, um von DJV oder DJU als Journalist aufgenommen zu werden und aus gewerkschaftlicher Ecke einen Journalistenausweis zu bekommen. (Man möge mich korrigieren, aber PRler nehmen die auch auf, oder?)
Daraus würde folgen, dass nicht nur ein Blogger ohne Einnahmen aus dem Bloggen als Journalist "rechtlos" wären.
(Bei meiner ersten Abmahnung, die eine der frühsten der dt. Blogosphäre war und die ich damals nicht groß rumgebloggt habe, lief ich genau in das Problem: der text auf den sie sich bezog war nicht 'beauftragt' und der Abmahner (ein Mail-Spammer, über den ich gebloggt hatte) war kein 'Kunde' und man half mit zwar bei der DJU den Betrag zu drücken, aber Rechtsschutz hätte ich nicht bekommen.)
Von der DJU übrigens verlautete, dass man Blogger natürlich gern aufnehme und sie auch Rechtsberatung bekommen, nicht aber Rechtsschutz.
Der Groklaw-Artikel weist darauf hin, dass nicht wenige journalistische Leistungen unentgeltlich erbracht werden und historisch wurden (z.B. von den Gründervätern der USA).
Dass sich andererseits Gesetze und Gewerkschaften an 'objektive Kriterien' halten müssen, ist ebenfalls logisch. Ob allerdings die Überlegung "(verfassungsmäßig schützenswerter) Journalismus ist nur, wenn es bezahlt ist" greifen kann, das bezweifeln die Kommentatoren bei Groklaw.
Dann noch eine Überlegung, die ich gelegentlich in Gesprächen anstelle:
Was _genau_ ist der Unterschied zwischen einem Blogger, der seine Anzeigen-Akquise selbst macht (der also sozusagen sein eigener Verlag ist) und einem Journalisten, dessen Anzeigenakquise die gelebte Anzeigenabteilung macht (und der vom Chefredakteur oder von der Verlagsleitung eins auf die Nuss kriegt, wenn er sich an L*dl oder Al*i, dem M*diamarkt oder der lokalen 'Werbegemeinschaft' vergreift). Faktisch leben Print-, Online- und Blogjournalismus vom selben: WERBUNG. - Das sagte ich übrigens dem Journalisten, der kürzlich da war. Der nickte mit schmerzverzerrtem Gesicht und ließ es aus dem Artikel natürlich weg.
Warum nur 'verlagsgestützter' Journalismus den Schutz der Verfassung genießen sollte und warum Blogger, also "Journalisten im Besitz der Produktionsmittel" (um es mal quasi-marxistisch (Gruß an den Schockwellenreiter und an Mercedes Bunz (re: BUnz + Marx)) zu sagen), warum also Blogger vogelfrei und reine Privatmeinungsverbreiter sein sollten, ist relativ unklar.
Und: Ob gerade Gewerkschaften engagierte Bürgerjournalisten im juristischen Regen stehen lassen wollen, müssten sie sich eventuell auch überlegen.
Vielleicht fällt den Blogosphärenanwälten ja auch was dazu ein.
via Mailhinweis von PB




Eigentlich könnte man schon, Zeit und Geld vorausgesetzt, gegen den "faktischen Zwang zum Presseausweis" klagen, denn wie kann es sein, dass irgendeine Organisation (oder gar der Staat selbst) definiert, für wen "Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film" gilt? Und von "Geld" steht da schon mal gar nix.