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Überlegungen zu Creative Commons

Posted by Oliver Gassner • Monday, December 8. 2008
Folgender Beitrag geht davon aus, dass man mit den wesentlichen Lizenzmodellen von Creative Commoons vertraut ist ;)
***
Auch wenn ich strukturell CC-Lizenzen prima finde und schon deutlich davor die 'Open Document License' eingesetzt habe, halte ich mit bei der Unter-CC-Stellung meiner Sachen zurück. Dazu gegebenenfalls.äter mal mehr.

Bei Spreeblick gibt es gerade eine instruktive Diskussion, wann denn ein Blog 'commercial' ist.

Ich fasse mal zusammen:

- schon bei Gewinnerzielungsabsicht (Werbung auf dem Blog) auch wenn keiner kommt (Finanzamtssicht)

- Ab 400 EUR/Monat (Umsatz oder Gewinn? Wenn Gewinn: Zu welchem Stundensatz?)

- Wenn das Blog direkt oder indirekt andere Dienstleistungen bewirbt (Cases: Anke Gröner oder Spreeblick)

Fraglich wäre, ob auch Einladungen zu Events, die sonst Eintritt kosten oder bei denen es umsonst Nahrung gibt, darunter fallen würden; oder Übernahme von Reisekosten für sonstige Nichtkommerzblogger. (Geldwerter Vorteil.)

An sich kann man pragmatisch an die Sache rangehen, wenn man sich mal an den Hauptfall des einzubindeden Videos hält.

Pragmatisch wäre es, den 'einfachsten Fall' anzunehmen, dass auf jeden Fall kommerziell ist, wenn ich das Werk gegen Gebühr verteile. (Homolog: die Linux-CD aus dem Buchhandel.)

Alle anderen Fälle sind nicht oder schwer kontrollierbar.

Bei Videos ist es simpel: Man kann das Einbinden erlauben oder verbieten (durch Häkchen bei Youtube). Erlaubt man das Einbinden, ist man an einer Verbreitung ohne Kompensation (außer als Youtubepartner, da kriegt man Geld ab) interessiert.

Generell tauscht man bei CC/non-c eine freigegebene Verbreitung gegen Aufmerksamkeit - die man gegebenenfalls dann eben selbst monetarisieren muss.

An sich ist durch obige Regelung "außer wenn du es verkaufst" FAST alles abgedeckt. Außer: Verwendung von Materialien in der Werbung. Das würde ich aber als Sonderfall der "Verbreitung gegen Geld" auffassen, denn die erstellende Werbeagentur berechnet ja die Einbindung des Werkes in das Werbemittel (also: des Videoclips in den TV-Spot).

Obiges ist laut Philipp Lenssen auch die Meinung von CC-Mitbegründer lawrence Lessig.

Der "Blogjournalist", der wie bei Spreeblick und anderswo direkt honoriert wird, verkauft seine Beiträge zwar auch, aber seine "Leistung" ist nicht, den "Inhalt des Videos" zu verkaufen sondern seine Leistung besteht in Auswahl und Betextung des Materials. Die Pflege des Blogs insgesamt ist das, was die Besucher bringt. Der einzelne "eingebundene" Inhalt ist aber nicht die "Ware". (Ich hab da gerade Diskussionen mit Medienkunden, dass sie ihren Journalisten erklären müssen, dass auf einen Blog das Schreiben des Beitrags (das, wpfür es früher schon das Honorar gab) grad mal 1/4 der Leistung ist. 3/4 sind das technosoziale "Drumrum".)

"Bezahlt" wird der Urheber des cc/non-c-Werkes eben durch das Backlink.

Aus obigem könnte man den Schluss ziehen, gleich mit cc/commercial aber dann eben non-deriv zu lizensieren, um gegebenenfalls.Werbeagenturen zum Nachfragen zu bewegen. Sollte man aber nicht unbedingt, sonst kann irgendwer dein Blg auf CD brennen und das verhökern ;) (ok, das wäre gegebenenfalls "deriv" ;) )

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    Wed, 23.05.2012 08:02
    Das erklärst du jetzt sicher ;)
    Tue, 22.05.2012 23:43
    Coole, knappe Erklärung. Leider stimmt [...]
    Mon, 21.05.2012 11:02
    Danke ;)
    Sat, 19.05.2012 12:06
    Lieber Oliver, danke für die kurze [...]
    Fri, 18.05.2012 16:27
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