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Wehren gegen Kommentarspam führt zu Abmahnung

Posted by Oliver Gassner • Thursday, December 11. 2008
Als Reaktion auf meine Kommentarspam-Typologie erreichte mich eine nachricht eines/r Bekannten, den/die ich aber hier auf seine/deren Bitte nicht nennen will.

Er/sie hatte auf einen Kommentarspam reagiert indem er/sie den beworbenen Kunden informierte und einen Blogbeitrag schrieb, in dem er/sie die verursachende Agentur nannte und ihren Firmennamen im Titel und als Tag benutze.

Jetzt liegt eine Abmahnung auf dem Tisch, dass das Tag zu entfernen sei und sonst noch so einiges. Auch die Urheberschaft des Kommentars möchte man offenbar bestreiten.

Bisher geht er/sie nicht an die Öffentlichkeit im seine/ihre juristische Position nicht zu schwächen. Das verstehe ich ;)

Diese anonymisierte Art der Veröffentlichung ist mit meinem/r Bekannten abgesprochen

Mich interessiert:

- Gibt es ähnlich gelagerte Fälle?

- Was genau kann man (rechtlich) gegen Kommentarspammer tun?

- Wie kann man verhindern, dass man bei Rückmeldung an Spammer oder Kunden auch noch abgemahnt wird? (Bzw. dafür sorgen, dass die abmahnung erfolglos bleibt?)

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6 Comments

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Frag doch mal bei Deiner Gewerkschaft den Justiziar. Gruss vom Dichter aus Karlsruhe.
War das der Justitiar der sagte "1995 konnte noch keinner damt rechnen, dass es webseiten geben würde"?

Anders gesagt: Ich glaub die Rechtsberatung von verdi ist nicht optimal genutzt um Kommentarspammer zu jagen ;)
"Was genau kann man (rechtlich) gegen Kommentarspammer tun?"

Leider nichts, denke ich.. :-/

[Link entwertet]
Ehm, Beate, Dein Kunde hat die Seite, für die du spammen sollst, noch gar nicht live geschaltet. Schade über dich ;) (Schon frech, oder?)
Wenn du mir mal unter der Hand nähere Daten zukommen lässt, kann ich mal prüfen, ob ich die Freunde kenne. Mehrere Treffer würden den SPAM-Verdacht erhärten.
Done ;)

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